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Besuchsbegleitung

In konflikthaften Situationen kann ein begleitetes Besuchsrecht über die KESB angeordnet werden. Die Besuche beim jeweiligen Elternteil, die Kontakte oder die Übergabesituation wird begleitet.


Themen
Im Rahmen der Besuchsbegleitungg unterstütze ich Sie in Bezug auf:

  • Begleiteten Besuch beim jeweiligen Elternteil
  • Aufrechterhaltung / Aufbau der Beziehung zwischen Kind und Elternteil
  • Konfliktfreie Übergabe zwischen den Eltern bzw. Bezugspersonen
  • Adäquate Besuche des Kindes beim jeweiligen Elternteil
  • Fokus auf die individuell vereinbarten Ziele

Ziele
Im Fokus der Besuchsbegleitung steht der Kontakt und der Beziehungsaufbau zwischen dem Kind und dem jeweiligen Elternteil. Der besuchsberechtigte Elternteil soll in seinen Kompetenzen und Ressourcen gestärkt werden, sodass das Kind die Besuche positiv erlebt. In den Übergabesituationen wird eine konstruktive Kommunikation angestrebt und dementsprechend begleitet, sodass die Besuchsbegleitung für alle Beteiligten möglichst konfliktfrei verläuft.

Die Schweigepflicht gilt auch im Rahmen der Besuchsbegleitung. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen beteiligten Systemen ist jedoch wichtig für eine gelingende Zusammenarbeit.


Tarife
Üblicherweise stellt die zuweisende Fachstelle beim ajb (Amt für Jugend und Berufsberatung) den Antrag auf Kostengutsprache. Die Kosten werden seit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz vollumfänglich vom Kanton Zürich übernommen. Das Kostendach wird verbindlich eingehalten und die geleisteten Einsätze sind für die Zuweisenden stets transparent.