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Familienrat – Family Group Conference

Der Familienrat präsentiert sich als ein Verfahren, in welchem Familien zusammenkommen und gemeinsam mit ihrem familiären und nachbarschaftlichen Netzwerk nachhaltige Lösungen für ihre Probleme suchen. In der Organisation des Familienrates wird die Familie von einer neutralen Koordinatorin unterstützt.


Rahmen und Ablauf
In einem Gespräch mit der fallführenden Fachperson erfährt die Koordinatorin welche Sorge in der Familie bearbeitet werden soll. Im Anschluss nimmt sie Kontakt mit der Familie auf, um ihnen das Verfahren zu erklären und die Sorge zu besprechen. Auch der Einbezug des sozialen Umfeldes erfolgt in diesem Schritt.
 
Beginnend mit der Informationsphase, schildert die fallführende Fachperson ihre Sorge im Familiensystem und definiert, mit welchen Fragestellungen sich der Plan befassen soll. Auch Unterstützungsangebote werden in diesem Rahmen noch einmal präsentiert, ohne differenziert darauf einzugehen.

In der anschliessenden family only-Phase erhält das Familiensystem die Möglichkeit, sich ohne Fachpersonen individuelle Lösungen für die formulierte Sorge zu erarbeiten und gemeinsame Entscheidungen zu treffen.

Während des Kontrakts präsentiert die Familie ihren Plan und erläutert, wie sie den im Alltag umsetzen möchte. Die fallführende Fachperson prüft diesen, anhand der vorgängig formulierten Sorge. Nach einer ca. dreimonatigen Umsetzungsphase wird der Plan in einem Folgerat evaluiert.


Themen
Ein Familienrat eignet sich grundsätzlich bei allen Themen, welche eine Familie beschäftigen und worin sie sich Unterstützung von ihrem Netzwerk wünschen bzw. sich ein solches aufbauen möchten. Auch im Bezug auf sozialarbeiterische Handlungsfelder ist ein Familienrat sehr hilfreich z.B. im Kindsschutz, bei Delinquenz, psychischen Beeinträchtigungen, Suchtthematiken etc.

Im Rahmen des Familienrates übernimmt das Familiensystem die Verantwortung für den Lösungsprozess, die jeweiligen Fachpersonen gewährleisten hingegen die Qualität des Verfahrens.


Tarife
Üblicherweise stellt die zuweisende Fachstelle beim ajb (Amt für Jugend und Berufsberatung) den Antrag auf Kostengutsprache. Die Tarife orientieren sich an dem Schweizer Standard und bestehen aus einem Grundtarif bis max. 15h oder bis  max. 35h. Ab 35h wird der übliche Stundensatz verrrechnet.